Stiftungsrat

  
  
 
Der Stiftungsrat ist ein Gremium, das aus gewählten Mitgliedern besteht. Alle fünf Jahre wird ein neuer Stiftungsrat diözesanweit in den einzelnen Kirchengemeinden gewählt. Aus jeder Pfarrei wirken zwei Ehrenamtliche als Stiftungsräte mit. Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Verwaltung der Kirchengemeinde zu steuern. Er sorgt für die Umsetzung des im Juli 2017 vom Pfarrgemeinderat beschlossenen pastoralen Gebäudekonzepts, erstellt den Haushaltsplan und gibt den Rahmen für den Personaleinsatz vor.

Neben dem Alltagsgeschäft wird es in den kommenden Jahren im Stiftungsrat darum gehen, die Weichen für die Verwaltung der neuen Kirchengemeinde 2030 zu stellen. Dazu gehört, die Stiftungsräte von vielen kleinen und konkreten Aufgaben bei den Gebäuden zu entlasten und ihre Rolle stärker in Richtung eines Aufsichtsrates zu entwickeln. Mit der ersten Version eines Gebäudemanagementkonzeptes hat der alte Stiftungsrat bereits gute Vorarbeit geleistet.
 
 

Mitglieder des Stiftungsrates 2020-2025

 
Mitglieder aus St. Stephan
Dr. Arno Mielke, Dr. Ursula Stabenow
Mitglieder aus Heilig Kreuz
Alexander Maier, Christoph Mahr
 
Mitglieder aus Herz Jesu
Thomas Kopf, Carl Maria Falck
Mitglieder aus St. Bonifatius
Marc Wurster, Joachim Olbert
Mitglieder aus St. Konrad
Ursula Wöll, Georg Potschka, Volkher Klipfel 
 (Volkher Klipfel (St. Konrad) übernimmt die Mitgliedschaft im Stiftungsrat aufgrund seiner Eigenschaft als stellvertretender Pfarrgemeinderatsvorsitzender.)
 
Mitglieder aus St. Peter und Paul
Dr. Christian Pohl, Stephan Weismann
Mitglieder aus Unserer Liebe Frau
Karl-Christian Pammer, Sebastian Kuhn