Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist ein Gremium, das aus gewählten Mitgliedern besteht. Alle fünf Jahre wird ein neuer Stiftungsrat diözesanweit in den einzelnen Kirchengemeinden gewählt. Aus jeder Pfarrei wirken zwei Ehrenamtliche als Stiftungsräte mit. Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die Verwaltung der Kirchengemeinde zu steuern. Er sorgt für die Umsetzung des im Juli 2017 vom Pfarrgemeinderat beschlossenen pastoralen Gebäudekonzepts, erstellt den Haushaltsplan und gibt den Rahmen für den Personaleinsatz vor.
Neben dem Alltagsgeschäft wird es in den kommenden Jahren im Stiftungsrat darum gehen, die Weichen für die Verwaltung der neuen Kirchengemeinde 2030 zu stellen. Dazu gehört, die Stiftungsräte von vielen kleinen und konkreten Aufgaben bei den Gebäuden zu entlasten und ihre Rolle stärker in Richtung eines Aufsichtsrates zu entwickeln. Mit der ersten Version eines Gebäudemanagementkonzeptes hat der alte Stiftungsrat bereits gute Vorarbeit geleistet.
Mitglieder aus Herz Jesu
Thomas Kopf, Carl Maria Falck
Mitglieder aus St. Bonifatius
Marc Wurster, Joachim Olbert
Mitglieder aus St. Konrad
Ursula Wöll, Georg Potschka, Volkher Klipfel
(Volkher Klipfel (St. Konrad) übernimmt die Mitgliedschaft im Stiftungsrat aufgrund seiner Eigenschaft als stellvertretender Pfarrgemeinderatsvorsitzender.)
