Seit Sommer 2015 gibt es in der Erzdiözese Freiburg eine neue Präventionsordnung
(vgl. Amtsblatt 22 vom 07. August 2015).
Über das Bundeskinderschutzgesetz hinaus hat sie auch erwachsene Schutzbefohlene im Blick – alte, kranke und behinderte Menschen. Sie unterscheidet zwischen hauptberuflichen, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen. Alle Hauptberufliche müssen alle fünf Jahre ein Führungszeugnis vorlegen, neben- und ehrenamtlich Aktive nur unter bestimmten Bedingungen, die im Sinne des Kinderschutzgesetzes vor Ort zu definieren sind. Alle müssen einen Verhaltenskodex unterschreiben. Der Verhaltenskodex wird auch Erklärung zum grenzachtenden Umgang genannt (früher Verpflichtungserklärung).
