Ein institutionelles Schutzkonzept für eine Kirchengemeinde basiert auf einer sogenannten Risikoanalyse. Die Kirchengemeinde schaut genau hin, wo in ihrer Institution auf welche Weise mit Schutzbefohlenen gearbeitet und umgegangen wird. Daraus entwickelt sie Maßnahmen und Standards, um diese Arbeit weiterhin gut und im Sinne einer Kultur der Grenzachtung und Achtsamkeit zu machen. Ergänzt wird diese Grundlage durch Bausteine wie klar definierte Beschwerdewege, den Einbezug eines Beratungsnetzwerkes etc. Das alles ist schließlich schriftlich zu fixieren und durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Institutionelles Schutzkonzept
Kirche soll ein Ort sein, an dem sich Menschen sicher und wohlfühlen; besonders Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene. Die Präventionsordnung der Erzdiözese von 2015 sieht verschiedene Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen: Mitarbeiter müssen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen und Erklärungen zum grenzachtenden Umgang | Verhaltenskodex unterzeichnen etc. Und: Jede Kirchengemeinde muss ein „Institutionelles Schutzkonzept“ entwickeln.
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) unserer Seelsorgeeinheit Allerheiligen wurde im August 2023 neu erstellt, vom PGR verabschiedet und wurde nach Prüfung der Präventionsstelle in Freiburg im Juni 2024 nun offiziell genehmigt. Schon zum 01.01.2026 werden die Ansprechpersonen der Prävention für die Pfarrei Karlsruhe St. Stephan ein neues ISK erstellen.

