Nicht alle Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen erfordern ein Führungszeugnis. Das Prüfschema schafft darüber Klarheit. Die Präventionsordnung (sieht aber vor, dass alle, die mit Schutzbefohlenen zu tun haben, eine Erklärung zum grenzachtenden Umgang unterschreiben.
Diese beinhaltet einen Verhaltenskodex und zielt auf einen achtsamen, wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.
